Austritt

Im Standesamt werden Austrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften beziehungsweise Kirchen entgegengenommen.

Gegenüber dem inländischen Standesamt muss der Kirchenaustritt persönlich zur Niederschrift erfolgen oder bei einer hierfür bestellten Urkundsperson (zum Beispiel Notar). Kirchenaustritte können nicht durch Bevollmächtigte erklärt werden. Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig und kostet aktuell 25€.

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